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   BSG, 03.08.2009 - B 5 R 52/09 B   

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BSG, 03.08.2009 - B 5 R 52/09 B (https://dejure.org/2009,53114)
BSG, Entscheidung vom 03.08.2009 - B 5 R 52/09 B (https://dejure.org/2009,53114)
BSG, Entscheidung vom 03. August 2009 - B 5 R 52/09 B (https://dejure.org/2009,53114)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 16.05.2006 - B 4 RA 22/05 R

    Erwerbsminderungsrente - Rentenabschlag - Bezugszeiten vor Vollendung des 60.

    Auszug aus BSG, 03.08.2009 - B 5 R 52/09 B
    Vielmehr stützt sich der Kläger für seine Rechtsauffassung zur Gesetzes- bzw Verfassungswidrigkeit eines abgesenkten Zugangsfaktors auf die Entscheidung des 4. Senats des BSG vom 16.5.2006 (B 4 RA 22/05 R - BSGE 96, 209 = SozR 4-2600 § 77 Nr. 3).

    12 Der Kläger rügt eine Abweichung des Berufungsurteils von der Entscheidung des 4. Senats des BSG vom 16.5.2006 (B 4 RA 22/05 R - BSGE 96, 209 = SozR 4-2600 § 77 Nr. 3).

  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 03.08.2009 - B 5 R 52/09 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss ein Beschwerdeführer mithin eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (zum Ganzen vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN).

    Bezogen auf die Darlegungspflicht bedeutet das vorstehend Gesagte, dass die Beschwerdebegründung erkennen lassen muss, welcher abstrakte Rechtssatz in der höchstrichterlichen Entscheidung enthalten ist und welcher in der Entscheidung des LSG enthaltene Rechtssatz dazu in Widerspruch steht; ferner muss aufgezeigt werden, dass auch das Revisionsgericht die oberstgerichtliche Rechtsprechung in einem zukünftigen Revisionsverfahren seiner Entscheidung zugrunde zu legen haben wird (zum Ganzen vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 72 mwN).

  • BSG, 14.08.2008 - B 5 R 32/07 R

    Erwerbsminderungsrentenbezug vor Vollendung des 60. Lebensjahres - Rentenabschlag

    Auszug aus BSG, 03.08.2009 - B 5 R 52/09 B
    Hierzu hätte umso mehr Anlass bestanden, als sich das LSG für seine Rechtsauffassung auf die Rechtsprechung der jetzt allein für das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung zuständigen Senate, des 5. und des 13. Senats des BSG (vgl Beschluss vom 26.6.2008 - B 13 R 9/08 S; Urteile vom 14.8.2008 - ua B 5 R 32/07 R - zur Veröffentlichung bestimmt), stützt.
  • BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente

    Auszug aus BSG, 03.08.2009 - B 5 R 52/09 B
    Als höchstrichterlich geklärt muss eine Rechtsfrage auch dann angesehen werden, wenn das Revisionsgericht bzw das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sie zwar noch nicht ausdrücklich entschieden hat, jedoch schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8; s hierzu auch Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 1990, RdNr 117 mwN).
  • BSG, 26.06.2008 - B 13 R 9/08 S

    Anspruch auf Erwerbsminderungsrente; Herabsetzung des Zugangsfaktors bei

    Auszug aus BSG, 03.08.2009 - B 5 R 52/09 B
    Hierzu hätte umso mehr Anlass bestanden, als sich das LSG für seine Rechtsauffassung auf die Rechtsprechung der jetzt allein für das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung zuständigen Senate, des 5. und des 13. Senats des BSG (vgl Beschluss vom 26.6.2008 - B 13 R 9/08 S; Urteile vom 14.8.2008 - ua B 5 R 32/07 R - zur Veröffentlichung bestimmt), stützt.
  • BSG, 08.01.1985 - 7 BAr 109/84

    Kostenentscheidung - Berufungsurteil - Revision - Zulässigkeit der Revision

    Auszug aus BSG, 03.08.2009 - B 5 R 52/09 B
    Die Norm erfasst nur Verfahrensmängel, auf denen die Hauptsacheentscheidung, nicht hingegen eine Nebenentscheidung beruht (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 54 zur Kostenentscheidung).
  • BSG, 03.08.2009 - B 5 R 6/09 R
    Auszug aus BSG, 03.08.2009 - B 5 R 52/09 B
    Gegen das Urteil vom 26.11.2008 hat der Kläger Revision (Az.: B 5 R 6/09 R) und gegen die Nichtzulassung der Revision in diesem Urteil Beschwerde beim Bundessozialgericht (BSG) eingelegt, zu deren Begründung er sich auf Verfahrensmängel iS des § 160 Abs. 2 Nr. 3 Sozialgerichtsgesetz (SGG), die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache iS von § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG und Divergenz iS von § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG beruft.
  • BSG, 03.08.2009 - B 5 R 6/09 R
    Der Kläger hat gegen die Nichtzulassung der Revision im vorgenannten Urteil Beschwerde beim Bundessozialgericht - Az: B 5 R 52/09 B - und gegen das Urteil Revision eingelegt.
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